Barzahlungsgrenze
Mit diesem Jahr tritt eine schrittweise Senkung des Limits für die Verwendung von Bargeld von aktuell 2.999,99 Euro auf 999,99 Euro (ab 2022) in Kraft.
Mit dem neuen Haushaltsgesetz sind in puncto Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel neue Bestimmungen eingeführt worden.
Demnach sind vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 Bargeldzahlungen in Höhe von 1.999,99 Euro zulässig. Ab dem 1. Januar 2022 gilt das Limit von 999,99 Euro.
Für Übertretungen der entsprechenden Bestimmungen werden aktuell Verwaltungsstrafen von 3.000 bis 50.000 Euro verhängt.